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Schulberatung

Die staatliche Schulberatung ist Teil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen, sie unterstützt bei der Wahl des Bildungswegs und der Klärung schulischer Probleme und Konflikte.

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Die Beratung in der Schule wird als Schullaufbahnberatung und als individualpsychologische Beratung durchgeführt. Schulberatung ist immer freiwillig, vertraulich und kostenlos.

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Die Staatliche Schulberatungsstelle Schwaben in Augsburg ist für alle Schulen und Schularten im Bezirk zuständig.

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Neben den schulischen Beratungsmöglichkeiten stehen Ihnen vor Ort weitere Beratungs- und Anlaufstellen bei Fragen im Bereich Familie, Erziehung und besonderen Krisensituationen zur Verfügung.

aktualisiert: Silvia Wawra, 30.10.2023

1. Schulpsychologische Beratung
Aufgabenbereiche:

Neben der Beratung im System Schule und der Schullaufbahnberatung ist die individualpsychologische Einzelfallhilfe, Diagnostik und Intervention eine zentrale Aufgabe der schulpsychologischen Beratung.

 

Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig, kostenlos und unterliegt der besonderen Schweigepflicht.

 

Eltern erhalten Informationen zur Beratung in der jeweiligen Schule oder können sich direkt an die zuständige Schulpsychologin oder den zuständigen Schulpsychologen wenden.

Grundsätzlich ist vor einer Einzelfallarbeit eine schriftliche Anmeldung als Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig.

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aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra,18.09.2023

2. Beratungslehrkräfte
Aufgabenbereiche:

Beratungslehrkräfte informieren im Rahmen der Schullaufbahnberatung über die verschiedenen Bildungswege und beraten zu individuellen Möglichkeiten.

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Beratungslehrkräfte beraten und unterstützen Lehrer, Eltern und Schüler bei Beratungsanlässen, wie zum Beispiel Bewältigung von Schulproblemen, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, schulische Konflikte.

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Beratungslehrkräfte arbeiten mit weiteren schulischen Beratungsdiensten zusammen, wie Schulpsychologie oder Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, sowie mit außerschulischen Beratungseinrichtungen und Anlaufstellen.

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Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

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Eltern erhalten Informationen zur Beratung in der jeweiligen Schule oder können sich direkt an die zuständige Beratungslehrkraft wenden.

Grundsätzlich ist vor einer Einzelfallarbeit mit einer Schülerin, mit einem Schüler eine schriftliche Anmeldung als Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig.

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3. Mobbingprävention                                              aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra,12.09.2023


„Schule als Lebensraum ohne Mobbing!“

ist ein Multiplikatorenprojekt, das 2009 vom bayerischen Staatsministerium initiiert wurde und zum Ziel hat, für Schulen Maßnahmen zur Mobbinig-Prävention und Mobbing-Intervention anzubieten.

Im Rahmen dieses Landesprojekts hat die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ein Multiplikatorenkonzept erarbeitet und in Kooperation mit den staatlichen Schulberatungsstellen umgesetzt. Zentrale Anliegen sind:

 

  • Sensibilisierung und Verständnis für die Bedeutsamkeit von Mobbing

  • Fokus auf die Notwendigkeit und Möglichkeiten von umfassenden Präventionsmaßnahmen

  • Klarheit und Sicherheit bei der Abklärung von Verdachtsfällen und professioneller Intervention


Für den Landkreis Neu-Ulm ist Frau Nigsch-Wilkop die zuständige Multiplikatorin, die aktuell von Frau Wittig, Beratungsrektorin vertreten wird. Bei Fragen, Interesse an einer SCHILF oder an einem Präventionsprogramm für Schülerinnen und Schüler können Sie sie gerne kontaktieren.

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4. Krisenintervention an Schulen                              aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra,12.09.2023
4.1 Staatliches Unterstützungssystem über das Kultusministerium

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4.2 Kirchliche Unterstützungssysteme

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5. Schulberatungsstelle Schwaben                                aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra 12.09.2023

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6. Inklusionsberatungsstelle                                                                          aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra,12.09.2023
Aufgabenbereiche:

Die Unabhängige Inklusionsberatungsstelle am staatlichen Schulamt setzt sich aus einem multiprofessionellen Team der Regel- und Förderschule zusammen und berät vorwiegend Eltern zu Möglichkeiten der Inklusion und sonderpädagogischen Förderung vor Ort im Bereich der Grund- und Mittelschulen.

 

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7. Außerschulische Beratungsstellen                                               aktualisiert: C.Wittig, S.Wawra,12.09.2023
Für Beratungsanliegen zu Kind, Jugend und Familie oder Krisensituationen außerhalb des schulischen Umfelds stehen Ihnen

vor Ort verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. 

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Ansprechpartnerin:

Claudia Wittig, Beratungsrektorin, Tel. 0731-9706332, Fax. 0731-9706225, Mail: schulpsychologie.wittig@schulberatung-nu.de

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