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Das Staatliche Schulamt hat nach Art. 111, Satz 1 BayEUG vielfältige Aufgaben.

Es wird gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leiter) und dem Landrat (Rechtlicher Leiter) geleitet.

 

Zu den Aufgaben zählen:

1. Organisation des Unterrichts und der Schulen

2. Personalmanagement und Personalförderung

3. Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung

4. Beratung, Kooperation und Vernetzung

5. Dienstrechtliche Aufgaben

6. Öffentlichkeitsarbeit

7. Verwaltungsmanagement

 

Erfahren Sie auf den nächsten Seiten mehr zu

  • uns als Schulamtsteam;

  • der Personalvertretung;

  • den Elternvertreter*innen;

  • der Mitbestimmung der Schüler*innen;

  • der Datenschutzbeauftragten.

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