top of page

Das ist uns so wichtig:
Erziehungs- und Bildungspartner-schaft.

Autor: Dr. Ansgar Batzner, aktualisiert am 12.03.2021

 

An allen Schulen bestehen Elternbeiräte. Die Aufgaben der Elternvertreter/innen sind in der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung geregelt.

​

Qualitätsmerkmale erfolgreicher Erziehungs- und Bildungspartnerschaft:

​

•Qualitätsmerkmal A: Willkommens- und Begegnungskultur

•Qualitätsmerkmal B: Vielfältige und respektvolle Kommunikation

•Qualitätsmerkmal C: Erziehungs- und Bildungskooperation

•Qualitätsmerkmal D: Partizipation der Eltern

​

§ 74 BayEUG: Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten:

​

Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

​

Art. 76 BayEUG: Pflichten der Erziehungsberechtigten

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten einschließlich der Verpflichtung nach Art. 56 Abs. 4 Satz 4 und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Die Erziehungsberechtigten müssen insbesondere dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen.

Elternvertretung

Hausaufgaben machen
AB.png

Ansprechpartner: Dr. Ansgar Batzner, Schulamtsdirektor

Tel. 0731-09748410, Mail: batzner.schulamt@landkreis-nu.de

bottom of page