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Was wir tun:

Autor: Gerhard Schurr, 1. Vors. ÖPR Neu-Ulm, aktualisiert am 29.09.2022.

 

Es ist immer gut zu wissen, welche Personalratsebene für anstehende Fragen oder den Informationsbedarf der Kolleginnen und Kollegen zuständig ist. Tatsächlich gibt es manchmal Anfragen oder Forderungen, die nicht immer leicht zu beantworten sind. In allen beamtenrechtlichen und sozialen Fragen kann man sich an den Personalrat wenden. Die Personalräte haben die Aufgabe, die Interessen der Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten gegenüber den vorgesetzten Dienststellen zu vertreten.

Grundsätzlich regelt diesen Bereich das jeweilige Personalvertretungsgesetz. Dieses gesteht den Personalräten erhebliche Rechte zu und regelt durch Mitbestimmung und Mitwirkung ein Beteiligungsverfahren, an das Dienststelle und Personalrat gleichermaßen gebunden sind.

Zunächst wird immer allgemein vom Personalrat gesprochen, der ist jedoch im Schulbereich analog den Dienststellen in bis zu drei Ebenen gegliedert:

 

  • Schulamt als Dienststelle:Örtlicher Personalrat

  • Regierungsebene als übergeordnete Dienstelle: Bezirkspersonalrat

  • Hauptpersonalrat

 

Die Entscheidungsebene entspricht der zuständigen Personalratsebene. Ist zum Beispiel das Schulamt zur Entscheidung befugt, fällt dies in die Zuständigkeit des örtlichen Personalrates.

 

Beispiele der zuständigen Personalratsebene:

 

Abordnungen und Versetzungen innerhalb eines Schulamtsbereiches

--> Örtlicher Personalrat

Unterrichtseinsatz, Vertretungseinsatz

--> Örtlicher Personalrat

Besetzung von Schulleitungsstellen im Bereich der Grund- und Mittelschulen

--> Bezirkspersonalrat unter Einbeziehung der Äußerung des örtlichen Personalrates

Beschäftigung von Aushilfskräften

--> Bezirkspersonalrat, Miteinbeziehung des ÖPR

Einstellung von Verwaltungspersonal

--> Bezirkspersonalrat, Miteinbeziehung des ÖPR

Erstellung von Datenschutzbestimmungen

--> Hauptpersonalrat

Ruhestandsversetzungen

--> Bezirkspersonalrat

Erörterung des Fortbildungskonzeptes

--> Örtlicher Personalrat

Beschwerden über Mobbing an einer Schule

--> Örtlicher Personalrat

Erstellung oder Änderungen der Beurteilungsrichtlinien für den Schulbereich

--> Hauptpersonalrat

 

 

Die Personalratsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Eine Verletzung dieser Pflicht kann personalvertretungsrechtlich und sogar strafrechtlich geahndet werden.

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  • Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrats:

 

Mitbestimmungsrechte des PR bei Einstellungen, Ernennungen, Beförderungen, Höhergruppierungen, Versetzungen, Abordnungen, Versagung einer Nebentätigkeit, Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Beurteilungsrichtlinien.

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  • Mitwirkungsrechte des PR bei Verlängerung der Probezeit, Entlassung, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen, Erlass von Disziplinarverfügungen, Fragen der Fortbildung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Auflösung von Schulen, Änderung von Schulsprengeln, Anhörungsrecht bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulen.

  • Initiativrecht des PR in Fällen der Mitbestimmung und Mitwirkung

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  • Beantwortung dienstrechtlicher Fragen, beispielsweise (vorzeitiger) Ruhestandseintritt, Altersteilzeitmodelle, Teilzeit- oder Beurlaubungsmöglichkeiten, Verbeamtung, vorübergehend eingeschränkte, begrenzte oder volle Dienstun­fähigkeit, Ermäßigungsstunden wegen Alter oder Schwerbehinderung, Nebenverdienst, Einsatz als mobile Reserve, Probezeit, Schwangerschaft, Elternzeit, Elterngeld, Referendariat, Trennungsgeld, Reisekosten, Vorschussrichtlinie, Beihilfe und Krankenversicherung, Mehrarbeit, Dienstbe­freiung, Maßnahmen zur Zweitqualifikation, Notmaßnahmen, Bestimmungen während der Corona-Pandemie, u.v.m.

  • Beantwortung besoldungsrechtlicher Fragen zu sämtlichen obigen Konstellationen

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Der örtliche Personalrat (ÖPR) ist Ihre Personalvertretung und Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. In jedem Lehrerzimmer gibt es einen Aushang mit den Kontaktdaten der Mitglieder des örtlichen Personalrats. Zweimal jährlich muss eine Personalversammlung abgehalten werden. Der Personalrat wird alle sechs Jahre gewählt.

 

Die Personalräte haben die Aufgabe, immer die Interessen der Lehrkräfte und Ver­waltungsangestellten gegenüber den vorgesetzten Dienststellen zu vertreten. stehen Sie stehen auch dafür bereit, zwischen den Lehrkräften und der Schulleitung zu vermitteln, Anregungen und Beschwerden weiterzuleiten und durch Gesprä­che evtl. eine Situation zu entschärfen oder Lösungen und Kompromisse zu finden. Ihre Aufgaben und Rechte sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt.

 

Der Personalrat wird automatisch vom Schulamt an folgenden Maßnahmen beteiligt:

  • Einstellung nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes

  • Beförderungen

  • Versetzungen und Abordnungen von mehr als drei Monaten gegen den Willen des Beamten

  • Ablehnung oder beim Widerruf von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

  • Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien.

 

In weiteren Fällen wird der Personalrat nur dann beteiligt, wenn die/der Betroffene die Beteiligung beantragt, z. B.

  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen

  • Gewährung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen

  • beim Erlass von Disziplinarverfügungen und bei Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens

  • Verlängerung der Probezeit.

 

Weiterhin wirkt der Personalrat mit bei allgemeinen Fragen zur Fortbildung der Beschäftigten und der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmern, bei Fortbildungsveranstaltungen, der Bestellung von Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten, Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit der Arbeitsbedingungen, der Einführung grundlegender neuer Arbeitsmethoden, Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs, der Gestaltung der Arbeitsplätze (räumliche Bereiche). u.a.

 

Der Personalrat trifft keine Entscheidungen der Schulbehörden. Er kann sie aber beeinflussen und strittige Angelegenheiten der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorlegen. Insbesondere verfügt er über ein allgemeines Initiativrecht, mit dessen Hilfe er Maßnahmen beantragen kann, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Dienst­vereinbarungen durchgeführt werden.

Es gibt also kaum eine für die Beschäftigten wichtige Entscheidung, an der der Personalrat nicht beteiligt werden muss und es gibt auch kaum eine beam­tenrechtliche oder soziale Schwierigkeit, in der man sich nicht vertrauensvoll an den zuständigen Personalrat wenden kann.

Personalvertretung

High Fives

Personalrat für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk Neu-Ulm

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