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Externe Evaluation

 aktualisiert: Silvia Wawra, 16.08.2023

 

Nach einer Pilotphase beginnend mit dem Schuljahr 2003/04 wurde die externe Evaluation von Schulen in Bayern zum Schuljahr 2005/06 als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung flächendeckend eingeführt. Durch die Aufnahme in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen am 1. August 2008 ist sie für staatliche Schulen verbindlich vorgeschrieben (vgl. BayEUG Art. 113c). Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird sie empfohlen.

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Im Schuljahr 2018/2019 wurde die externe Evaluation ausgesetzt und hinsichtlich nachfolgender Aspekte überarbeitet:

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  • Aktualisierung des Bayerischen Qualitätstableaus und stärkere Berücksichtigung bildungspolitisch relevanter Themen (Digitalisierung, Heterogenität, Ganztag);

  • Stärkerer Fokus auf Schul- und Unterrichtsentwicklung;

  • Erhöhung des schulpraktischen Nutzens, u.a. durch verbesserten Schulartbezug und stärkere Einbindung der Schulen in den Evaluationsprozess;

  • Verschlankung des Verfahrens, z. B. durch Wegfall des Schulportfolios;

  • Bessere Unterstützung der Schulen im Anschluss an die Evaluation.

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Quelle: https://www.las.bayern.de/qualitaetsagentur/evaluation_durchfuehrung_begleitung/externe_evaluation.html

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Ansprechpartner: Dr. Ansgar Batzner, Schulamtsdirektor

Tel. 0731-09748410, Mail: batzner.schulamt@lra.neu-ulm.de

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