STAATLICHES SCHULAMT IM LANDKREIS NEU-ULM
KESCH - Kooperation Elternhaus Schule
aktualisiert: Kunigunde Lutz-Batzner, 12.04.2021
„Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit.“
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(Art. 74)
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Qualitätsmerkmale einer gelingenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sind eine offene Willkommens- und Begegnungskultur, eine respektvolle Kommunikation und Kooperation zwischen Elternhaus und Schule sowie die Partizipation der Eltern.
In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten werden die Grundlagen gemeinsam erarbeitet und regelmäßig evaluiert.
Als KESCH-Ansprechpartnerin für die Grundschulen in Bayern stehe ich Ihnen für eine Beratung oder als Unterstützung bei der Erstellung und Evaluation Ihres schulischen „Konzepts zur Bildungs- und Erziehungsarbeit“ gerne zur Verfügung.
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Kunigunde Lutz-Batzner
Ansprechpartnerin:
Kunigunde Lutz-Batzner, Konrektorin
Tel. 07343/444, Mail:Kesch-GS_MS-Schwaben@gmx.de