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Image by DJ Johnson

Nachteilsausgleich, Notenschutz

 

 

Für grundsätzliche Fragen zum Bereich Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung wenden Sie sich bitte an die zuständige Schulpsychologin. Testungen übernehmen schulintern in Kooperation mit der Schulpsychologie die jeweils zuständigen Qualifizierten Beratungslehrkräfte der einzelnen Schulen.

 

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Für alle anderen Formen eines Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes stehen neben dem Beratungssystem der Regelschule die jeweiligen Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderzentren zur Verfügung. Die Grundlage für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs durch die Schulleitung stellen dar:

  • § 36 Abs. 2 Satz 1 BaySchO: Fachärztliches Zeugnis

  • § 36 Abs. 2 Satz 3 BaySchO: Schwerbehindertenausweis einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, Bescheid der Eingliederungshilfe, Sonderpädagogisches Gutachten, Förderdiagnostischer Bericht

  • § 36 Abs. 3 Satz 1 und 2 BaySchO: Nachteilsausgleich bei offensichtlicher Beeinträchtigung

Ansprechpartnerinnen:

Liane Bieniasz – Karin Glogger - Claudia Wittig

Unabhängige Inklusionsberatungsstelle am Staatl. Schulamt im Lkr. Neu-Ulm

Tel. 0731 – 97484-18, Mail: beratung.inklusion@lra.neu-ulm.de

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