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STAATLICHES SCHULAMT IM LANDKREIS NEU-ULM


Rechtliches
Datenschutz an Schulen
Broschüre des Bayerischen Landesbeamten für Datenschutz

Digitale Schulbücher, Einscannen und Kopieren in der Schule Aktualisiert: Silvia Wawra, 12.03.2021
Broschüre des Verbands für Bildungsmedien
Der Vertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ läuft vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022. Seine Regelungen gelten für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.


Ansprechpartnerin:
Nadine Schwarz, Datenschutzbeauftragte
Mobil: 0173 3641174, Mail.: schwarz.schulamt@lra.neu-ulm.de
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