top of page
STAATLICHES SCHULAMT IM LANDKREIS NEU-ULM
Rechtliches
Datenschutz an Schulen
Broschüre des Bayerischen Landesbeamten für Datenschutz
Digitale Schulbücher, Einscannen und Kopieren in der Schule Aktualisiert: Silvia Wawra, 11.08.2023
Broschüre des Verbands für Bildungsmedien
​
Der Vertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ läuft vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022. Seine Regelungen gelten für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.
Ansprechpartner:
Daniel Lidl,, Datenschutzbeauftragter
Mobil:(folgt) Mail: staatl.schulamt@lra.neu-ulm.de
bottom of page