top of page
Beste Freunde

Einschulungskorridor

                                                                                                                                          aktualisiert: Elisabeth Holand, 17.08.2023

​

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

​

Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Zugleich ist der Schulstart auch ein wichtiger Schritt für die Eltern, die gemeinsam mit den Lehrkräften die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und bestmöglich fördern. Jedes Kind bringt unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen mit. Mit dem Einschulungskorridor leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag und stärken die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Die Grundschulen unterstützen die Eltern mit einer umfassenden Beratung und Begleitung. Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG).

​

Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen.

​

Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, dass die Erziehungsberechtigten vor ihrer endgültigen Entscheidung auch eine Einschätzung der Schule zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule erhalten, um diese in ihre Entscheidung einbeziehen zu können.

​

Ein altersgerechtes Einschulungsscreening und ein sensibles und verantwortungsbewusstes Vorgehen der Schulleitung bzw. der Lehrkräfte, die mit der Schulanmeldung und dem Aufnahmeverfahren betraut sind, wird seitens der Schulen gewährleistet.

​

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aus. Die Erziehungsberechtigten haben somit keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bereits entschieden haben sollten, vom Einschulungskorridor Gebrauch zu machen und ihr Kind erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen zu lassen.

​

Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen.

​

Quelle https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6388/kultusministerium-stellt-einschulungskorridor-und-haushaltsplan-201920-vor.html

​

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 findet im Frühjahr 2025 an der jeweiligen Sprengelgrundschule des Kindes statt.

​

​

​

​

​

Ansprechpartnerin:

Elisabeth Holand, Schulamtsdirektorin

Tel. 0731-9748411, Mail: Holand.schulamt@lra.neu-ulm.de

bottom of page