top of page
Einem Studenten helfen

Personalmaßnahmen

Zweitqualifikation, Aushilfslehrkräftekräfte u.a.

  • Zweitqualifikation                                                   aktualisiert: Barbara Keppeler, 17.09.2024

 

 

Einstellung für Realschul- und Gymnasiallehrkräfte

Jetzt für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen qualifizieren!

 

Erhöhter Bedarf an Lehrkräften für die Grund- und Mittelschulen: Realschul- und Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen von Maßnahmen der Zweitqualifizierung die Lehramtsbefähigung für die Grund- und Mittelschulen erwerben.

Jetzt bewerben!

 

Zweitqualifizierung im Bereich Grundschule

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/grundschule/quereinstieg.html

Zweitqualifizierung im Bereich Mittelschule

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/mittelschule/quereinstieg.html

  • Aushilfslehrkräfte

Für den Einsatz an unseren Grundschulen und Mittelschulen suchen wir für das Schuljahr 2024/2025 Aushilfslehrkräfte. Die Einstellung erfolgt im befristeten Beschäftigungsverhältnis für die Zeit von jetzt bis 31.07.2025 oder 12.09.2025, je nach Anfangstermin.

Bewerben können sich:

- Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (1. und 2. Staatsprüfung) aller Schularten,

- Je nach Lehramtsbefähigung und Fächerverbindung ist bei voll ausgebildeten Lehrkräften auch ein Einsatz ohne „Teambegleitung“ möglich.

- Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom, auch Bachelor; sonstige Staatsexamina)

- Auch Lehramtsstudierende höherer Fachsemester können eingesetzt werden.

Pädagogisches Geschick, kommunikatives Talent und die Fähigkeit zur Arbeit im Team sind ebenso von Vorteil wie Erfahrungen aus der Kinder- und Jugendarbeit.

Drittkräfte

                                                                                                                                                                                                                               aktualisiert: Silvia Wawra, 11.08.2023

Im Rahmen der Integration und Förderung von schulpflichtigen Kindern mit gar keinen und wenigen Deutschkenntnissen werden die Drittkräfte eingesetzt. Die Drittkräfte sind insbesondere zur Förderung unterrichtsbegleitender Sprach- und Alphabetisierungskurse tätig, in Ausnahmefällen als Einsatz von Dolmetschern für Elterngespräche oder in interkulturellen Projekten zur Förderung der Integration.

Die Anträge werden von der Schule über das Schulamt an die Regierung von Schwaben gestellt. Sobald der Antrag genehmigt wurde, erfolgt über die Regierung von Schwaben die Einstellung. In der Regel wird ein Arbeitsvertrag nach dem TV-L geschlossen.

Informationen bzgl. Verdienstmöglichkeiten

Grundsätzlich kann die Frage bzgl. der Eingruppierung und die Festlegung der Stufe nur anhand eines vorliegenden Einzelfalls beantwortet werden. Entsprechend der individuellen Umstände der zu beschäftigenden Drittkraft bzgl. der Steuerklasse, dem Familienstand, etc. ergeben sich Abweichungen bei der Höhe des Gehalts. Ebenso können Auswirkungen auf Sozialbeiträge, eine Verrechnung mit Pensionen oder eine Anrechnung von Vorzeiten die Bezahlung verändern.

 

Aus diesem Grund verweisen wir auf die „Entgelttabelle TV-L“ des Landesamtes für Finanzen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:

http://www.lff.bayern.de/bezuege/arbeitnehmer/index.aspx#entgelt

In dieser Entgelttabelle ist der jeweilige Brutto-Monatslohn angegeben. Für die Vergütung auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wird eine Wochenarbeitszeit von 40,1 Stunden zu Grunde gelegt. Die Eingruppierung bezieht sich auf den jeweiligen Abschluss der Drittkraft.

Schwerbehinderte Menschen und nach dem Sozialgesetzbuch gleich gestellte Menschen












Ansprechpartnerin:

Petra Hartl, Lehrerin

Grundschule Altenstadt, Tel. 08377-9005350

Schwerbehind..png

Zeugnisanerkennung                                                       aktualisiert: Silvia Wawra. 15.05.2021

 

Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.

Darüber hinaus ist das Landesamt für Schule dafür zuständig, die Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Berufsabschlüssen zu prüfen.

Dieses Verfahren ist kostenpflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zu den Kosten beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.anerkennungszuschuss.de

https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/

Ansprechpartner:

Florian Gräfenstein, Abteilungsleitung Zeugnisanerkennungsstelle
Tel.: 0 98 31 / 68 6 – 252, Mail: zast@las.bayern.de

Ansprechpartner:

Dr. Ansgar Batzner, Schulamtsdirektor

Tel. 0731-9748410, Mail: batzner.schulamt@lra.neu-ulm.de

bottom of page